Besuchsregeln

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

Artikel I
Diese Besuchsordnung ist verbindlich und bezieht sich auf alle Personen (weiter nur „Besucher“), welche die Räume des Museums für fantastische Illusionen (weiter nur „Museum“) betreten. Durch den Kauf der Eintrittskarte und/oder den Eintritt in das Museum verpflichten sich die Besucher ohne Vorbehalt diese Besuchsordnung zu respektieren und einzuhalten.

Artikel II
Betreiber des Museums ist Czech entertainment agency, s.r.o., Ident.-Nr.: 07833857, Steuer-Nr.: CZ07833857 mit Betriebsstätte in Vodičková Straße 31, 110 00 Prag 1 und die verantwortliche Person ist PhDr. Pavel Kožíšek, dessen E-Mail info@pavelkozisek.cz ist.

Abschnitt 2

Eintritt in das Museum

Artikel III
Das Museum ist ganzjährig geöffnet, wobei die aktuellen Öffnungszeiten auf den Seiten des Museums unter folgender Adressen veröffentlicht sind: www.muzeumfantastickychiluzi.cz. Der Eintritt in die Räumlichkeiten des Museums ist nur in der festgelegten Besuchszeit erlaubt, wenn nicht anders vereinbart. 60 Minuten vor dem festgelegten Schließzeiten des Museums ist neuen Besuchern der Eintritt in das Museum nicht mehr gestattet.

Artikel IV
Eine Änderung der Besuchstage wie auch der Öffnungszeiten des Museums beziehungsweise eine Einschränkung der angebotenen Dienstleistungen oder eines Teils davon behalten wir uns vor. Insbesondere aus Sicherheitsgründen oder Gründen der öffentlichen Gesundheit kann es zum Schließen des Museums oder von Teilen des Museums kommen, ohne Anspruch auf den Ersatz eines Schadens, welcher von Seiten des Besuchers entstanden sein kann, oder eventuell anderer Ansprüche.

Artikel V
Der Eintritt in das Museum ist nur nach Vorlage einer gültigen Eintrittskarte möglich. Die Besucher sind verpflichtet die Eintrittskarten während der gesamten Besichtigungszeit des Museums aufzubewahren. Die Besucher sind verpflichtet sich jederzeit nach Aufforderung durch einen der Mitarbeiter des Museums die Eintrittskarte vorzuweisen. Die Eintrittskarte berechtigt den Besucher zu einem Besuch des Museums. Eine gekaufte und kontrollierte Eintrittskarte kann weder zurückgegeben noch getauscht werden. Auf den festgelegten Eintrittspreis werden Preisnachlässe nach geltender Preisliste gewährt, welche unter www.muzeumfantastickychiluzi.cz zur Verfügung steht.

Artikel VI
In sämtliche Räumlichkeiten des Museums ist das Betreten mit Regenschirm, Taschen, Tüten, Kinderwagen, Inline-Skates, Rollstuhl u.ä., welche die ausgestellten Exponate, die Museumsausstattung, Sachen und Eigentum anderer Besucher usw. beschädigen könnten, verboten. Oberbekleidung wie Mäntel und Jacken müssen die Besucher angezogen tragen und das Tragen dieser Bekleidungsstücke auf dem Arm es ist nicht zulässig.

Artikel VII
Besucher stimmen zu und nehmen zur Kenntnis, dass der Betreiber des Museums für abgelegte Sachen in den Räumen des Museums inklusive der verschließbaren Schränkchen keine Verantwortung übernimmt.

Artikel VIII
Alle Räume des Museumsbetritt betreten die Besucher ausschließlich auf eigene Gefahr.

Artikel IX
Aus Sicherheitsgründen kann die Anzahl der Besucher beschränkt werden. Im Falle der Erfüllung der maximalen Kapazität des Museums kann der Betreiber zeitweilig den Eintritt neu ankommender Besucher einschränken. Ansprüche gegenüber dem Betreiber, die aus dieser zeitlichen Beschränkung entspringen, sind nicht zulässig.

Artikel X
Für Kinder und weitere Personen, welche keine volle Mündigkeit haben, sind immer und unter allen Umständen im vollen Umfang deren Eltern bzw. deren sonstige verantwortliche Vertreter oder andere begleitende Personen verantwortlich, welche verpflichtet sind, über die Kinder und die angegebenen weiteren Personen, die nicht voll mündig sind, während der gesamten Zeit ihrer Anwesenheit im Museum eine angemessene Aufsicht auszuüben. Eltern, bzw. sonstige verantwortliche Vertreter und sonstige Begleitpersonen sind ebenfalls verpflichtet beim Betreten des Museums auch Kinder und weitere Personen, die noch nicht voll mündig sind, mit dem Inhalt dieser Besuchsordnung bekanntzumachen, und zwar auf eine Art und Weise, die deren Alter und Fähigkeiten angemessen ist.

Artikel XI
Besuchern mit klaustrophobischen und epileptischen Problemen ist unter dem Aspekt Ihrer Sicherheit und Gesundheit und der Sicherheit und Gesundheit der anderen Besucher der Besuch des Museums strengstens untersagt. Die Besucher sind verpflichtet in Bezug auf ihren gesundheitlichen Zustand verantwortlich zu beurteilen, ob der Besuch eines Museums mit optischen illusorischen Effekten für sie geeignet ist.

Artikel XII
Besucher stimmen zu und nehmen zur Kenntnis, dass das Museum nicht für eine Beschädigung, einen Verlust oder das Entwenden von Dingen oder Gegenständen, die von Besuchern im Museum abgelegt werden oder in das Museum durch die Besucher mitgebracht werden, verantwortlich, und dies auch nicht teilweise. Besucher sind verpflichtet ihren persönlichen Dingen Aufmerksamkeit zu widmen. Ebenso ist das Museum den Besuchern nicht für Schäden verantwortlich, die an Ihren Sachen in Folge von Diebstahl entstehen.

Abschnitt 3
Allgemeine Anforderungen an das Benehmen der Besucher

Artikel XIII
Es ist verboten in die Räumlichkeiten des Museums folgende Gegenstände zu verbringen:
– Waffen, Messer, Ketten, Scheren, explosive, brennende und/oder flüchtige Stoffe und allgemein sämtliche ungesetzlichen, gefährlichen Stoffe oder Gegenstände;
– voluminöse oder laute Gegenstände, inklusive Gepäckstücke;
– Tiere und dies auch nicht in Beförderungstaschen für Tiere usw.;
– Essen (inklusive Bonbons, Kaugummis, Transportkartons mit Pizzen) und Getränke.

Artikel XIV
Besucher müssen geeignet bekleidet sein, insbesondere Besuchern in Badebekleidung, ohne Bekleidungsoberteil oder Bekleidungsunterteil wird der Eintritt nicht gestattet, und sie müssen sich ordentlich und rücksichtsvoll gegenüber den Mitarbeitern und Besuchern des Museums benehmen. Besucher in markant verschmutzter Bekleidung und diejenigen, die durch ihr Verhalten die Räumlichkeiten des Museums beschädigen könnten oder die Sicherheit anderer Besucher gefährden könnten, haben zu den Räumlichkeiten des Museums keinen Zutritt beziehungsweise können aus diesen verwiesen werden. Die Besucher sind verpflichtet die Sicherheitsregeln einzuhalten. Die Besucher sind verpflichtet durch ihr Verhalten, ihre Stellungnahmen oder Anmerkungen die Besichtigung des Museums nicht zu stören.

Artikel XV
Es ist verboten:
– das Essen und Trinken in den Räumlichkeiten des gesamten Museums;
– die Räumlichkeiten des Museums unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Suchtstoffen zu betreten;
– ausgestellte Exponate zu berühren (wenn diese nicht dazu bestimmt sind) und diese zu beschädigen;
– Notausgänge zu blockieren;
– an die Mauern und die Exponate zu schreiben oder zu malen, oder diese anderweitig zu verunreinigen oder zu beschädigen;
– in den Räumlichkeiten des Museums zu laufen, zu rempeln oder zu drücken;
– die anderen Besucher durch irgendwelche lauten Tätigkeiten zu stören, und dies insbesondere durch das Anhören von Audio- oder Videoanspielgeräten oder das Spielen auf Musikinstrumenten;
– Abfälle außerhalb der Mülleimer wegzuwerfen, insbesondere Kaugummis;
– zu rauchen und dies inklusive des Rauchens von elektronischen Zigaretten, sowie jeglicher Umgang mit offenem Feuer;
– ohne eine ordentliche Genehmigung irgendwelche geschäftlichen oder werblichen Tätigkeiten zu betreiben, Geld einzunehmen, Broschüren, Drucksachen Zeitungen, Anstecker oder andere Gegenstände irgendwelcher Art in den Räumen des Museums zu vertreiben und zu verkaufen;
– die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Museums auf irgendeine Weise zu nutzen, welche nicht in Übereinstimmung mit ihrem Bestimmungszweck ist.

Artikel XVI
Besucher, welche die Bestimmungen dieser Besuchsordnung verletzen, können aus den Räumlichkeiten des Museums verwiesen werden, beziehungsweise können gegen diese andere rechtliche Schritte unternommen werden.


Abschnitt 4

Sonderregelung für Gruppen

Artikel XVII
Wir empfehlen allen Gruppen vor dem Besuch des Museums eine Reservierung des Besuchsdatums und Besuchsstunde unter folgender Adresse vorzunehmen: info@muzeumfantastickychiluzi.cz. Aus Kapazitätsgründen kann es sein, dass Gruppen, welche keine vorherige Reservierung getätigt haben, der Zutritt nicht ermöglicht werden kann. Außerdem kann Gruppen der Eintritt verboten werden, insbesondere Schülern oder Studenten von Schulen, bei denen eine ausreichende Begleitung durch pädagogische Mitarbeiter nicht sichergestellt ist. Weiter können Gruppen aus den Räumlichkeiten des Museums verwiesen werden, deren Mitglieder die Bestimmungen dieser Besuchsordnung oder irgendwelche anderen Anweisungen, insbesondere der Mitarbeiter des Museums, verletzen.

Artikel XVIII
Auf Besucher als Mitglieder von Gruppen beziehen sich die gleichen in dieser Besuchsordnung geregelten Regeln wie für individuelle Besucher.

Artikel XIX
Der Leiter einer Gruppe ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Besuchergruppe die in dieser Besuchsordnung festgelegten Regeln wie auch die Anweisungen der Mitarbeiter des Museums einhalten. Das Museum behält sich das Recht vor, bei Bedarf Schritte zur Sicherstellung eines ordentlichen Benehmens der Mitglieder von Besuchergruppen zu unternehmen.

Artikel XX
Besuchergruppen sind verpflichtet die anderen Besucher des Museums nicht zu stören.

Artikel XXI
Aus Sicherheitsgründen kann die Anzahl der Besucher beschränkt werden

.

 

Abschnitt 5

Sicherstellung der Sicherheit und des Schutzes persönlicher Daten

Artikel XXII
Die Besucher werden hiermit über die Installation eines Kamerasystems mit der Auszeichnung der Einrichtungen in den Räumlichkeiten des Museums zum Zwecke der Sicherstellung der Sicherheit der Besucher und der Sachen, welche sich im Museum beziehungsweise in den Räumlichkeiten des Museums befinden, und zum Schutz des Eigentums vor Straftaten informiert, und dies in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zum Schutz persönlicher Daten.

Artikel XXIII
Persönliche Daten von Besuchern im Umfang „Bildaufnahme des Kamerasystems“ werden durch den Verwalter, die Gesellschaft Czech entertainment agency, s.r.o., Ident.-Nr.: 07833857, Steuer-Nr.: CZ07833857, mit Sitz Masarykovo nábřeží 14, 110 00 Prag 1 verwaltet. Der Verwalter ist berechtigt die Verarbeitung irgendeiner dritten Seiten anzuvertrauen.

Artikel XXIV
Das Kamerasystem fertigt 24 Stunden täglich Bildaufnahmen an, während der Öffnungszeiten des Museums. Die vom Kamerasystem angefertigten Aufnahmen werden durch den Verwalter gemäß Registrierung des Kamerasystems vom Tag ihrer Anfertigung aufbewahrt, danach werden sie gelöscht. Die Verarbeitung erfolgt an der Adresse des Sitzes des Verwalters. Es gibt keine weiteren Empfänger der persönlichen Daten, die vom Verwalter durch das Kamerasystem gewonnen werden, mit Ausnahme von Organen, die bei Verdacht der Begehung einer Straftat in einem Strafverfahren tätig sind, beziehungsweise den zuständigen Verwaltungsorganen.

Artikel XXV
Besucher haben das Recht zum Zugang zu ihren persönlichen Daten, das Recht auf Korrektur ihrer persönlichen Daten, wie auch weitere Rechte, festgelegt in den Bestimmungen des § 21 des Gesetzes über den Schutz persönlicher Daten, d.h. wenn der Besucher feststellt oder vermutet, dass der Verwalter oder der Verarbeiter eine Verarbeitung seiner persönlichen Daten durchführt, welche im Widerspruch mit dem Schutz des privaten und persönlichen Lebens des Datensubjekts oder im Widerspruch zu den Gesetzen ist, insbesondere wenn die persönlichen Daten unpräzise in Bezug auf den Zweck ihrer Verarbeitung sind, kann er den Verwalter oder den Verarbeiter um eine Erläuterung bitten; er kann fordern, dass der Verwalter oder der Verarbeiter diesen entstandenen Zustand beseitigen, insbesondere durch Blockieren, Durchführung von Reparaturen, Ergänzung oder Liquidierung persönlicher Daten. Die Kontaktdaten für die Annahme des Antrags sind: info@www.muzeumfantastickychiluzi.cz.

Artikel XXVI
Besucher sind verpflichtet sich auf Anforderung einer persönlichen Durchsuchung zu unterziehen, beziehungsweise einer Durchsuchung der Sachen, welche die Besucher in das Museum verbringen oder aus dem Museum mitnehmen. Diese Durchsuchung führt ein Mitarbeiter des Museums durch.

Artikel XXVII
Besucher sind verpflichtet sämtliche Handlungen zu unterlassen, welche die Sicherheit von Personen oder Sachen in den Räumlichkeiten des Museums bedrohen könnten. Die Besucher sind verpflichtet unverzüglich eventuelle Schäden oder irgendwelche ungewöhnlichen Vorkommnisse einem Mitarbeiter des Museums zu melden.

Artikel XXVIII
Besucher sind verpflichtet die schriftlichen Sicherheitsregeln wie auch die Sicherheitsanweisungen der Mitarbeiter des Museums einzuhalten. Im Fall der Notwendigkeit der Evakuierung des Museums oder irgendwelcher Teile davon sind die Besucher verpflichtet sich nach den Anweisungen der Mitarbeiter des Museums zu richten.

Artikel XXIX
Wenn ein Besucher einen Unglücksfall erleidet oder von einer gesundheitlichen Indisposition heimgesucht wird, ist es notwendig einen Angestellten des Museums zu kontaktieren, welcher medizinische Hilfe sicherstellt.

Artikel XXX
Ein Besucher, der zu einem Zeugen irgendeiner ungesetzlichen Handlung, insbesondere der Begehung einer Straftat, beziehungsweise einer Übertretung gegen Eigentum und Gesundheit wird, ist verpflichtet diese Tatsache unverzüglich den Mitarbeitern des Museums anzuzeigen.

Artikel XXXI
Wenn ein Besucher in den Räumlichkeiten des Museums ein verlorenes Kind auffindet, ist er verpflichtet dieses an die Kasse des Museums zu begleiten, beziehungsweise übergibt er dieses einem der Angestellten des Museums.

Artikel XXXII
Das Museum ist nicht für Unglücksfälle und Schäden verantwortlich, die in Folge einer Verletzung der Besuchsordnung entstanden sind.


Abschnitt 6

Fotografieren, Audio- und Videoaufnahmen und Kopien

Artikel XXXIII
Die Besucher sind berechtigt ausschließlich für die persönliche Nutzung des Besuchers Bildaufnahmen und audiovisuelle Aufnahmen der Räumlichkeiten des Museums anzufertigen. Für eine andere Benutzung als die persönliche Nutzung des Besuchers (kommerzielle Zwecke, künstlerische Werke) dürfen Bildaufnahmen und audiovisuelle Aufnahmen nur auf Grundlage eines Antrags mit vorhergehender schriftlicher Genehmigung des Betreibers des Museums angefertigt werden.

Artikel XXXIV
Die Besucher sind verpflichtet bei der Anfertigung von bildlichen und audiovisuellen Aufnahmen anderer Besucher und Mitarbeiter des Museums deren nachweisbare Zustimmung vorab einzuholen.

Abschnitt 7

Verursachung von Schäden

Artikel XXXV
Für das Verletzen der Besuchsordnung und für verursachte Schäden ist der Besucher gemäß der entsprechenden Gesetze verantwortlich, insbesondere gemäß Gesetz Nr. 89/2012 Gs. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verursacht ein Besucher des Museums durch eine Verletzung dieser Besuchsordnung oder eine andere unangemessene Tätigkeit einen Schaden, wird mit diesem ein Protokoll erstellt. Bei einer Unfähigkeit oder einem Unwillen des Besuchers seine Identität nachzuweisen wird die Assistenz der Polizei der Tschechischen Republik angefordert. Der Umfang, die Höhe und die Art des Ersatzes werden in Übereinstimmung mit den entsprechenden rechtlichen Vorschriften und den internen Vorschriften des Museums bestimmt.


Abschnitt 8

Schlussbestimmungen

Artikel XXXVI
Dieses Besuchsordnung steht Besuchern an der Kasse des Museums oder unter www.muzeumfantastickychiluzi.cz zur Einsicht zur Verfügung.

Diese Besuchsordnung n

Adresse

Muzeum fantastických iluzí
Galerie Myšák
Vodičkova 31/710
110 00 Praha 1